Neue Infektionsschutzverordnung ab (8.) 9. März 2021 – Auswirkungen für den Sport

Liebe Vereinsmitglieder,

Wir freuen uns, dass wir wieder Stück für Stück zum gemeinsamen Sportbetrieb zurückkehren können, leider gehören Sporthallenöffnungen noch nicht dazu.

Wir haben für euch die wichtigen Punkte  aus dem Schreiben des  Sportamtsleiter in Spandau Herrn Marufke zusammengefasst und bitten euch, die Regeln einzuhalten, damit es für alle in  Zukunft positiv weiter vorwärts gehen kann.

Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit der Wirkung zum 8. März 2021 und Auswirkung für den Sport

  • Wegen des Feiertages werden die Änderungen auf den Sportanlagen ab Dienstag, dem 9. März 2021 umgesetzt.
  • Nach wie vor besteht die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation.
  • Minderjährige haben eine Einverständniserklärung  ihrer Erziehungsberechtigten mit sich zu führen.
  • Auf dem Sportplatz ist der Individualsport in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkung möglich.
  • Erlaubt sind Trainingsgruppen von maximal 20 Kindern bis zu 12 Jahren.
    • Möglich sind hier:
      • zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer*in/Betreuer*in (je Gruppe pro Halbfeld) oder
      • vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer*in/Betreuer*in (je Gruppe pro Viertelfeld).
    • Die Gruppen dürfen nicht vermischt werden!!
  • Duschen und Umkleidekabinen stehen nicht zur Verfügung.
  • Eltern der sporttriebenden Kinder dürfen während des Trainings nicht auf und auch nicht vor dem Sportplatz verweilen, um Gruppenbildungen allgemein zu vermieden.

Wir hoffen, euch bald weitere Lockerungen vermelden zu können!

Bis dahin wünschen wir euch viel Spaß und bleibt fit!

Euer Vortsand

Mehr über Cookies erfahren