UPDATE: Weitere Lockerungen für den Sportbetrieb (gültig ab 18.5.2020)

Im Folgenden sind in rot ein paar ergänzende Hinweise zu den unten stehenden Regelungen aufgenommen worden, die ab dem 18.5.2020 gelten und zu beachten sind!

In der vergangenen Woche sind vom Berliner Senat weitere Lockerungen von Beschränkungen für den Sportbetrieb in der Coronakrise beschlossen worden. Diese Lockerungen sind natürlich zu begrüßen, wir befinden uns aber immer noch im Bereich von Ausnahmen. Deswegen sind weiterhin Regeln einzuhalten. Sollten wir nicht dafür sorgen, dass wir verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen, können jederzeit wieder Verschärfungen beschlossen werden. Aus diesem Grund möchten wir hier nochmal die Regeln zusammenfassen. Grundlage für diese Regeln, ist die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin (letzte Änderung 7. Mai 2020). Darüber hinaus können weder von Seiten des Bezirks, noch von Sportverbänden oder Vereinsvorständen weitergreifende Lockerungen beschlossen werden.

Hier nun die wichtigsten Punkte für den Sportbetrieb:

  • Es gelten die bisherigen Vorgaben und Regelungen bezüglich die Nutzung der Anlagen die in dem letzten Beitrag zu dem Thema vom 24.4.2020 aufgeführt sind.
  • Sportliche Aktivität auf Sportanlagen sind weiterhin nur im Freien erlaubt.
  • Es darf keinen körperlichen Kontakt während des Trainings geben.
  • Die Abstandsregeln (min. 1,5m) sind uneingeschränkt einzuhalten.
  • Grundsätzlich soll Einzeltraining stattfinden, wenn es unvermeidbar ist, dürfen Trainingsgruppen bis max. 8 Personen (inkl. Trainer) zusammen trainieren. Es darf nur eine Gruppe bis zu 8 Personen pro Halbfeld trainieren. Es dürfen sich also maximal 16 Personen auf einem Sportplatz aufhalten. Die Gruppen dürfen nicht vermischt werden, der Trainer darf nicht erst in einer Gruppe und in derselben Trainingseinheit dann zur anderen Gruppe wechseln.
  • Jegliche Formen von Spielen (Spielsituationen) sind unzulässig.
  • Sportgeräte sind vor und nach dem Gebrauch zu desinfizieren und nur einzeln zu benutzen. So ist z.B. das Zuwerfen von Medizinbällen nicht zulässig.
  • Umkleidekabinen, Duschräume und andere Räume dürfen nicht genutzt werden und bleiben geschlossen.
  • Bekleidungswechsel auf der Sportanlage ist untersagt.
  • Die Nutzung des Kraftraums ist nicht gestattet. Es darf auch nicht mit den Geräten vor der Tür des Kraftraums trainiert werden.
  • Nebenflächen im Stadion: Die Nebenflächen auf den öffentlichen Sportanlagen, z.B. Rasenflächen, Gymnastikwiesen usw., sind nicht automatisch für die ortsansässigen Vereine nutzbar, da auf diesen Flächen auch Vereinen, welche eine Hallennutzung haben, der Sportbetrieb ermöglicht werden sollte.
  • Personen auf den Nebenflächen: Auf den möglichen Nebenflächen variiert die Gruppengröße je nach Größe der genutzten Fläche. Auf einem Feld in Größe eines Tennis- oder Volleyballfeldes sind maximal 4 Personen zugelassen. Dies sind die von der Senatsverwaltung vorgegebenen Richtwerte, bei deren Missachtung eine Schließung der gesamten Anlage drohen kann.
  • Anwesenheitslisten sind von den Trainern und Betreuern zu führen und der Geschäftsstelle zu zusenden, damit diese vier Wochen aufbewahrt werden. Minderjährige haben eine schriftliche Bestätigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich zu führen.

Wichtig ist, dass für die Einhaltung der Regeln ausschließlich die nutzenden Vereine verantwortlich sind, nicht die Bezirksverwaltung!

Wir bitten alle Sportler des VfV Spandau diese Regelungen unbedingt einzuhalten. Dies sichert, dass wir auch weiterhin Trainieren dürfen und ggf. demnächst mir weiteren Lockerungen rechnen dürfen.

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