Neue Infektionsschutzverordnung – ab 26.06.2020 weitere Lockerungen im Sportbetrieb

Am Dienstag, den 23.06.2020, wurde vom Berliner Senat die Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese löst die bisher geltende Eindämmungsverordnung ab und bringt weitreichende Änderungen für unseren Sportbetrieb mit sich.

Der Wortlaut der Verordnung kann unter https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ nachgelesen werden.
Die Paragrafen 1 bis 4 regeln die grundsätzlichen Bestimmungen, die für alle und zu jeder Zeit gelten, solange nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

Bitte sorgt weiterhin dafür, dass die dort beschriebenen Regeln im Sinne aller eingehalten werden!

Hier nun die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Erhalten bleibt die Abstandsregel von 1,5 Metern zur nächsten Person
  • Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation gilt zwar nur noch für die Sporthallen, wir bitten aber zu unserem Selbstschutz die Dokumentation auf den Sportplätzen wie bisher fortzuführen.
  • Neu ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden, solange nicht aktiv Sport betrieben wird. Hierzu zählen auch Umkleidegebäude. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit. Dies gilt auch für Zuschauer in Hallen, z.B. für am Rand sitzende Eltern.
  • Zuschauer sind wieder offiziell erlaubt. Diese müssen jederzeit den 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.
  • Umkleidekabinendürfen wieder genutzt werden, allerdings besteht die bereits erwähnte Maskenpflicht und die Einhaltung der 1,5 Meter Abstand.
  • Die Lüftung der Hallen und Umkleidekabinen ist auch weiterhin dauerhaft zwingend zu gewährleisten. Umkleidekabinen, in denen keine ordentliche Lüftung möglich ist, bleiben geschlossen.
  • Ein Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin verboten, solange es für die jeweilige Sportart kein durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport genehmigtes Hygienekonzept gibt.
  • Die Duschen werden in der Infektionsschutzverordnung nicht gesondert erwähnt, die Sportamtsleiter der Berliner Bezirke sowie die zuständige Senatsverwaltung haben sich gemeinsam für eine weitere Sperrung der Duschen entschlossen. Der Sachverhalt soll noch einmal geprüft werden.
  • Mehrzweckräume dürfen wieder zu sportlichen Zwecken genutzt werden.
  • Mannschaftsbesprechungen oder Kleinere Sitzungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Hierbei gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bis zum Erreichen des Platzes innerhalb der Besprechung. Danach kann die Bedeckung bis zum Verlassen der Räumlichkeit abgenommen werden.
  • Trainingsbetrieb: Neu gilt die Flächenregel pro Person. Pro Person gilt als Richtwert 20 m². In einer Sporthalle von 400 m² dürfen nun 20 Personen Sport inkl. Zuschauer treiben. Auf dem Sportplatz sollten die Trainingsgruppen so bemessen werden, dass alle Abstände sinnvoll eingehalten werden. Zur Übersicht hier eine Auflistung der zugelassenen Sporttreibenden pro Halle.
  • Fitness- und Krafträume pro Person 20 m²Fläche.

Die Infektionsschutzverordnung soll derzeit bis zum 24.Oktober 2020 in Kraft bleiben.
Dies bedeutet, dass wir weiterhin einen langen Atem und Geduld benötigen.

Wir wünschen allen eine schöne Ferien- und Sommerzeit
Euer Vorstand

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