Liebe Vereinsmitglieder,
aufgrund der Änderung der Infektionsschutzverordnung fassen wir für euch die Maßnahmen ab dem 2.November 2020 in Kurzform zusammen. Wir bitten Euch die Regeln einzuhalten.
Bislang ist die neue Verordnung bis zum 30.11.2020 befristet. Wir informieren Euch, sobald es Änderungen gibt. Hier könnt ihr das Schreiben des Bezirksamts direkt lesen.
Sport in Hallen:
Der Sportbetrieb in Sporthallen ist untersagt.
Auch alle anderen Nutzungen der Hallen sind untersagt (z.B. Sitzungen, Besprechungen etc.)
Sport auf Sportplätzen:
Erlaubt sind Trainingsgruppen von bis zu 10 Kindern bis 12 Jahren je Viertelfeld plus Betreuer. Eine Vermischung untereinander darf ebenfalls nicht erfolgen.
Eltern und Begleitpersonen dürfen sich nicht auf dem Platz aufhalten. Während der Verweilzeit sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Sportarten, bei denen eine gruppenweise Ausübung nicht stattfindet (z. B. Leichtathletik) dürfen allein oder zu zweit (bzw. mit Haushaltsangehörigen etc.) durchgeführt werden.
Eine Vermischung der Athleten darf nicht erfolgen. Laufdisziplinen können nicht parallel sondern müssen versetzt durchgeführt werden.
Die Umkleiden sollten nicht genutzt werden. Wenn eine Vermeidung der Nutzung nicht möglich ist, sollte der Aufenthalt so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Sportplätze können bis 20.00 Uhr genutzt werden.
Achtet bitte bei der Ausübung der sportlichen Aktivitäten unbedingt auf die Abstands- und Hygieneregeln.
Wir wünschen Euch eine gute Zeit.
Bleibt gesund Euer Vorstand