Ab 2.6.2020 weitere Lockerungen im Sportbetrieb

Laut der neuen Fassung der Eindämmungsverordnung des Senats gibt es auch wieder für den Sport ein paar Änderungen für den bereits wieder erlaubten Sportbetrieb. Diese wollen wir hier kurz darstellen. Grundsätzlich gelten aber die bisherigen Regeln weiter, die un unseren News vom 17.5.2020 nachzulesen sind. Bitte sorgt weiterhin dafür, dass die dort beschriebenen Regeln im Sinne aller eingehalten werden!

Hier nun die wichtigtesten Neuerungen im Überblick:

  • Eine wichtige Neuerung betrifft die Nutzung der Sporthallen. Hier wurden die Bezirke allerdings vom Senat zeitlich etwas überrascht. Die Hallen werden von den Schulen teilweise im Rahmen der individuellen Hygienekonzepte anderweitig genutzt. So wird entgegen der Ankündigung in der Verordnung hier die Nutzung in Spandau frühestens ab dem 8.6. wieder möglich sein. Sicherheitshalber klärt bitte vor der ersten Nutzung mit unserer Geschäftsstelle ab, ob bzw. ab wann Eure Halle wieder freigegeben ist.
  • Grundsätzlich ist für jedes Training nun verpflichtend eine Anwesenheitsdokumentation zu führen! Es sind zu dokumentieren: Vor- und Nachname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Anwesenheitszeit (-dauer). Die Unterlagen sind von den Trainer*innen 4 Wochen aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Eine Kopie der Listen ist wegen möglicher Nachfragen der Behörden bitte per Mail an die Geschäftsstelle zu senden.
  • Im Freien dürfen die Trainingsgruppen ab dem 2.6. nun aus 12 Personen (inkl. Trainer*in) bestehen.
  • Die Höchstzahl auf einem Großfeld darf nun 24 Personen betragen (also 2×12 oder auch 3×8 ist möglich).
  • Zuschauer im Stadion (also auch wartende Eltern) sind nicht erlaubt.
  • Umkleidekabinen dürfen jetzt genutzt werden, wenn innerhalb der Kabinen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Also muss die maximale Zahl der Personen in einer Kabine begrenzt werden (in Abhängigkeit von der Kabinengröße). Die WCs in den Kabinen dürfen benutzt werden.
  • Die Duschen bleiben weiterhin gesperrt!
  • In den Hallen gelten für die Nutzung folgende Regeln:
    • das Training ist ausschließlich kontaktlos zu gestalten. Auf die Einhaltung der 1,5m Abstand ist zu achten.
    • Wettkampfbetrieb findet nicht statt.
    • Pro Hallenteil sind Gruppen von 12 Personen inkl. Trainer*in erlaubt. Ein Hallenteil ist ein durch Trennwand abgetrennter Teil der Halle (mind. 15x22m, also ca. 400m²). Bei kleineren Hallen (unter 400m²) sinkt die maximale Anzahl von Personen pro gruppe um 2 Personen je 100m².
    • Zuschauer in der Halle(also auch wartende Eltern)  sind nicht erlaubt.
    • Die Sporthallen müssen während des Betriebs durchgängig belüftet werden.
    • Für Umkleide, Duschen und WC gelden die o.g. Regeln wie fürs Stadion.

Wir bitten die Regelungen unbedingt einzuhalten, damit wir alle wieder unserem Sport nachgehen können. Wie Ihr seht, werden die Einschränkungen immer weiter gelockert, worüber wir uns natürlich freuen. Wir dürfen den Lockerungen aber nicht eigenmächtig vorgreifen, da wir sonst die erneute Schließung der Sportanlagen riskieren!

Und noch was ganz Wichtiges zum Schluss: Für die Einhaltung der Regeln sind ausschließlich wir als nutzender Verein verantwortlich! Kein Platz- oder Hallenwart kann uns die Verantwortung abnehmen. Die  Ausrede „der Platzwart hat aber nichts gesagt“ zählt also im Falle einer Kontrolle nicht.

 

 

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